Startseite     Liefer- und Versandkosten     Privatsphäre und Datenschutz     Unsere AGB     Sitemap
  
Wellnessdrops
Produkte

     Angebote Abverkauf
     Whirlpool
     Whirlpoolpflege
     Sauna
     Infrarot

Warenkorb

Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.

Suche


>> Erweiterte Suche




Ihr Konto   |   Warenkorb   |   Kasse


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Allen Liefergeschäften, Vereinbarungen und Angeboten liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Alle Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 2 Vertragsschluss Mündliche Abreden werden stets schriftlich durch uns bestätigt. An von uns zur Verfügung gestellten Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die entsprechenden Daten bzw. Dokumente dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht bzw. vervielfältigt werden.

§ 3 Preise / Zahlung
Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlungen in Fremdwährungen trägt der Kunde. Umstände, die vier Monate nach Vertragsschluss eintreten und welche die Kalkulationsgrundlage in nicht vorhersehbarer Weise wesentlich beeinflussen und die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, berechtigen uns zur Anpassung des vereinbarten Preises in einer ausschließlich diesen Umständen Rechnung tragenden Höhe. Dies gilt insbesondere für Gesetzesänderungen, behördliche Maßnahmen etc. Der auf diese Weise angepasste Preis beruht auf derselben Kalkulationsgrundlage wie der ursprünglich vereinbarte und dient nicht zur Gewinnsteigerung. Zahlungen sind grundsätzlich bei Abholung bzw. bei Vereinbarung einer Zahlung bei Übergabe (z.B. Nachnahme) fällig. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, so ist der Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung nach dem vorgenannten Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ( § 288 Abs. 1, 247 BGB) berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Schecks werden nur erfüllungshalber und nur aufgrund individueller Vereinbarung angenommen. Der Kunde kann Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen geltend machen.

§ 4 Lieferfrist
Eine vereinbarte Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die bestellte Ware unser Haus, das Lager, bei einer Sendung ab Werk das Werk des Herstellers, verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Hat jedoch der Kunde noch Handlungen vorzunehmen bzw. Voraussetzungen herbeizuführen, ohne die unsere Lieferungen und Leistungen nicht erbracht werden können, verschiebt bzw. verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechenden Zeitraum. Liefertermine sind in einem solchen Fall neu zu vereinbaren. Sind wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsstörungen oder unvermeidbare Rohstoffverknappung sowie ähnlicher nicht zu vertretender Umstände gehindert, so sind wir für die Dauer dieser Störung von unserer Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind für Umstände der vorgenannten Art ausgeschlossen. Jedoch sind auch die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden für die Dauer der Störung suspendiert. Wir werden den Kunden vom Beginn und Ende dieser Umstände höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung umgehend in Kenntnis setzen und spätestens 6 Monate nach Beendigung der Störung den Nachweis erbringen, dass uns hieran kein Verschulden trifft. Das Recht zum Rücktritt beider Vertragsparteien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Vorstehender Absatz findet keine Anwendung, soweit uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zugerechnet werden kann. Verzögert sich die Lieferung in Folge eines durch den Kunden zu vertretenden Umstandes, ist dieser verpflichtet, alle uns dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.

§ 5 Übergabe
Der Kunde trägt die Preisgefahr, sobald die Ware der mit der Versendung bestimmten Person übergeben wurde. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie nicht für den Kunden unzumutbar sind. Sofern der Kunde die Annahme der Ware schuldhaft verweigert, ist er verpflichtet, an uns Schadensersatz in Höhe von 0,1 % der gesamten Nettoauftragssumme pro Werktag zu zahlen. Die pauschale Schadensersatzverpflichtung ist auf 10 % der Gesamtnettoauftragssumme begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer Schaden als der geltend gemachte oder kein Schaden eingetreten ist. Wir sind berechtigt, bei Annahmeverzug des Käufers die geschuldete Sache zu hinterlegen. Ist die Sache nicht hinterlegungsfähig, so sind wir berechtigt, diese in Braunschweig unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden versteigern zu lassen und den Erlös zu hinterlegen. Soweit ein angemessener Erfolg bei der Versteigerung in Braunschweig nicht zu erwarten ist, können wir die Sache auch an einem anderen geeigneten Ort versteigern lassen. Wir werden dem Käufer die Versteigerung vorher androhen, sofern dies nicht untunlich ist (§ 384 Abs.3 BGB). Die gerichtliche Geltendmachung unserer Ansprüche auf Abnahme und Zahlung behalten wir uns ausdrücklich vor. Dies gilt ebenso für etwaige Schadensersatz- bzw. Rücktrittsrechte.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum vollständigen Zahlungseingang vor. Wir sind berechtigt, vom Käufer die Sache herauszuverlangen, wenn wir den Rücktritt vom Vertrag erklärt haben. In der Pfändung des Liefergegenstandes liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand weiter zu verkaufen, es sei denn, dieser Weiterverkauf ist schriftlich vereinbart. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde anteilsmäßig Mit- eigentum an uns überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder Miteigen- tum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderung zur Sicherung unserer Forder- ung gegen ihn ab, die ihm durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde hat uns gegenüber einen Anspruch auf Freigabe des Vorbehaltseigentums, wenn die Sicherheiten 10 % des realisierbaren Wertes übersteigen. Der Freigabeanspruch besteht ferner dann, wenn der Schätzwert der zur Sicherheit übereigneten Ware 150 % der zu sichernden Forderungen beträgt.

§ 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Nacherfüllungsansprüche ungekürzt innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen zu. Durch uns im Wege von Nachbesserungsarbeiten ausgetauschte Teile der Ware werden unser Eigentum. Der Kunde hat uns im Rahmen der Zumutbarkeit Gelegenheit zu geben, eventuell erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Gerät der Kunde mit den diesbezüglichen erforderlichen Handlungen in Verzug, übernehmen wir keine weitere Haftung für eintretende Schäden. Beruht die Mangelhaftigkeit der Sache auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf Eingriffen Dritter, die nicht durch uns ausdrücklich autorisiert worden sind, so hat der Kunde die Kosten der Reparatur selbst zu tragen. Wir werden den Kunden vorher darauf hinweisen. Lehnt der Kunde unter diesen Umständen eine Reparatur ab, so hat er unsere Auslagen gegen Nachweis zu erstatten. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben, nur, wenn dies auf eine durch uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen, verursachte grobfahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist. Wir haben ferner die Mangelhaftigkeit der Sache dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf die vom Kunden gewünschten Spezifikationen zurückzuführen ist. Vorstehendes gilt nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur, soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch unsere schuldhafte Pflichtverletzung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- gehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die unter diesem Paragraphen geregelten Haftungs- begrenzungen und -ausschlussregelungen keine Anwendung. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 8 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Alle sonstigen Schadens- ersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn sie auf eine zumindest grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Absatz 1 gilt nicht für vorhersehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht. Absatz 1 gilt auch nur dann ausdrücklich nicht, sofern durch unsere schuldhafte Pflichtverletzung, die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

§ 9 Rücktritt
Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen). Wir sind ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist. Unser Rücktrittsrecht besteht auch für den Fall, dass der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde objektiv kreditunwürdig ist und dadurch unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint; gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat. Im Übrigen bestimmen sich unser Rücktrittsrecht und das des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde wird auch an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die Widerrufsbelehrung über sein Widerrufsrecht im Zusammenhang mit dem Bestellvorgang hingewiesen.

§ 10 Rücknahme gelieferter Ware
Durch uns gelieferte Ware wird grundsätzlich nur nach individueller schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen.

§ 11 Rechtswahl Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Der Gerichtsstand ist Aurich, wenn die Parteien sich nach dem Entstehen der Streitigkeit entsprechend geeinigt haben. Weiterhin vereinbaren die Parteien bereits jetzt, dass für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Aurich als Gerichtsstand.

Wellnessdrops Ltd, Butterberg 3, 21279 Drestedt,
Steinweg 2 A, 26844 Jemgum,
Geschäftführer : Alois Zenner,
eingetragen beim Amtsgericht Aurich, Handelsregister HRB 111511,
Umsatz ID : DE 242868496

Stand 15.112006




Zurück

 

© 2006 Wellnessdrops Ltd., Alois Zenner   •   Impressum

Webdesign: Encepto.de